
Die Ausweisung von Windvorrangflächen ist, nicht erst seit der Änderung des §35 BauGB, zu einer wichtigen Planungsaufgabe für Städte und Gemeinden geworden.
Die Errichtung von Windenergieanlagen soll sinnvoll planerisch gesteuert werden. Hierzu ist eine umfassende Planungsgrundlage erforderlich.
Wir unterstützen Städte und Gemeinden bei der Ermittlung von Flächen, die für die Nutzung der Windenergie in Frage kommen.
Wir untersuchen und bewerten in Frage kommende Bereiche, insbesondere im Hinblick auf die Netzanbindungsmöglichkeiten und die Windverhältnisse - inkl. der Ausweisung von Flächen, die nicht über ausreichende Windverhältnisse verfügen.